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   FG Berlin, 20.12.2004 - 1 K 1090/02   

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https://dejure.org/2004,13612
FG Berlin, 20.12.2004 - 1 K 1090/02 (https://dejure.org/2004,13612)
FG Berlin, Entscheidung vom 20.12.2004 - 1 K 1090/02 (https://dejure.org/2004,13612)
FG Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 1 K 1090/02 (https://dejure.org/2004,13612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgängigmachung des Kaufs eines Grundstücks; Erfordernis einer tatsächlichen Durchführung des Rückerwerbs; Ausschluss der Begünstigung bei Beibehaltung der rein tatsächlichen Stellung des Käufers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung/Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weiterverkauf eines Grundstücks als Schein-Rückerwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 724
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.02.1993 - II B 142/92

    Voraussetzungen eines grunderwerbsteuerrelevanten Erwerbsvorgang

    Auszug aus FG Berlin, 20.12.2004 - 1 K 1090/02
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Februar 1993 II B 142/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1994, 56. Der Ersterwerber müsse bei einer solchen Konstellation als Zwischenhändler auftreten und damit im Ergebnis selbst wie ein Veräußerer das Grundstück an einen Dritten weiterverkaufen.

    Die sinngemäße Schlussfolgerung der Klägerin aus der von ihr angeführten Entscheidung des BFH II B 142/92, wonach eine tatsächliche Rückabwicklung nur in Fällen des Vertragsbeitritts oder der Vertragsübernahme zu verneinen sei, gibt die Rechtsprechung des BFH nicht zutreffend wieder.

  • BFH, 04.12.1985 - II R 171/84

    Stellt der Erwerber eines Grundstücks einen "Ersatzkäufer", um von dem Kauf

    Auszug aus FG Berlin, 20.12.2004 - 1 K 1090/02
    Ist dem ursprünglichen Käufer das weitere Schicksal des Grundstücks gleichgültig, hindert seine Auswechslung gegen einen Dritten die Anwendung des § 16 GrEStG nicht (s. BFH, Urteil vom 4. Dezember 1985 II R 171/84, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1986, 271).
  • BFH, 14.08.2001 - II B 85/00

    Notariell beurkundeter Kaufvertrag - Grundstücksverkauf - Festsetzung von

    Auszug aus FG Berlin, 20.12.2004 - 1 K 1090/02
    Nutzt hingegen der Käufer seine Rechtsstellung bei der Weiterveräußerung im eigenen Interesse oder im Fremdinteresse (z. B. in Wahrnehmung der Interessen eines Gesellschafter/Geschäftsführers) aus (vgl. zum Fremdinteresse Beschluss des BFH vom 14. August 2001 II B 85/00, BFH/NV 2001, 1605), steht dies der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes entgegen, weil dadurch der Verkäufer seine freie Verfügungsbefugnis über das Grundstück nicht wiedererlangen konnte.
  • BFH, 21.02.2006 - II R 60/04

    Vollmachtloser Vertreter: Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages

    Das Finanzgericht (FG) führte mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 724 veröffentlichten Urteil aus, der Tatbestand des § 16 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) sei nicht erfüllt, weil es an der tatsächlichen (wirtschaftlichen) Durchführung der Rückgängigmachung fehle.
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